Privat- und Zusatzversicherungen
- Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) richtet.
- Private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen erstatten entsprechend den vereinbarten Tarifen Behandlungskosten des Heilpraktikers.
- Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei ihrer Versicherung einreichen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Kostenerstattung.
Gesetzliche Versicherungen
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Heilpraktikerbehandlung in der Regel nicht.
- Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für ”Alternative Heilmethoden” abzuschließen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.
- Die Vergütung meiner Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und wird Ihnen nach der Behandlung von mir in Rechnung gestellt.
- Ausführliche Erstanamnese (mindestens 90 Minuten Dauer) 80 Euro.
- Der Behandlungsvertrag besteht grundsätzlich zwischen Patient und dem Behandler, d.h. unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse Ihnen meine Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig zu 100% für die erbrachte Leistung zu entrichten.